Mietwunsch24 Pilotbetrieb

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ENTWURF – vor Echtbetrieb juristisch prüfen [ANWALT PRÜFEN]

A. Gemeinsame Bestimmungen

Mietwunsch24 betreibt eine Vermittlungs- und Infrastrukturplattform in drei technisch getrennten Modi. Es umgeht das Bestellerprinzip nicht. Der Nutzerbegriff „Mietwunsch" entspricht juristisch dem Suchauftrag in Textform.

B. Für Mieter

Die Nutzung ist in Modus B garantiert provisionsfrei. Eine Mieterprovision kommt nur im gesetzlichen Sonderfall des Modus A (grüne Provisionsampel) und nur mit gesondertem Maklervertrag in Textform in Betracht. [ANWALT PRÜFEN]

C. Für Anbieter (Eigentümer/Vermieter)

Anbieter versichern mit der Herkunftserklärung wahrheitsgemäße Angaben. Falscherklärungen werden dokumentiert. Eine bereits im Portal inserierte oder verwaltete Wohnung ist dauerhaft von Modus-A-Provisionen ausgeschlossen. [ANWALT PRÜFEN]

C2. Löschung nach dem Vertragsabschluss

Kommt über die Plattform ein Mietvertrag zustande, löscht Mietwunsch24 spätestens sechs Monate nach dessen Zustellung alle personenbezogenen Unterlagen zu diesem Vorgang: Bewerbungsunterlagen, die dafür freigegebenen Dokumente sowie die Nachrichten zwischen den Parteien. Die Löschung erfolgt automatisch; beide Parteien werden darüber unterrichtet.

Ab diesem Zeitpunkt können diese Unterlagen über die Plattform nicht mehr angefordert oder bereitgestellt werden. Anbieter sind gehalten, in ihrem eigenen Verantwortungsbereich ebenso zu verfahren, soweit die Unterlagen für das laufende Mietverhältnis nicht erforderlich sind.

Hiervon ausgenommen sind Unterlagen, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen – insbesondere Rechnungen, Gutschriften und Buchungsbelege nach § 147 Abgabenordnung sowie das manipulationsgeschützte Vorgangsjournal. Sie werden für die Dauer der gesetzlichen Frist aufbewahrt und danach gelöscht. Das Nutzerkonto selbst bleibt hiervon unberührt; es kann jederzeit gesondert gelöscht werden. [ANWALT PRÜFEN]

D. Für Verwaltungen

Verwaltungen nutzen die Plattform als Software (Modus C) und in Modus B. Unzulässige Verwalterprovisionen sind ausgeschlossen. [ANWALT PRÜFEN]